Betriebsgenehmigung Consulting

Eine Betriebsgenehmigung zu erlangen ist sehr sehr aufwendig. Allein das Betriebshandbuch hat einen Umfang von 80-120 Seiten. Dutzende Abkürzungen und spezifische Fachbegriffe benötigen ein tiefgreifenden Fachwissen nicht nur zur Drohnentechnik, sondern auch zur Luftfahrt überfordern den durchschnittlichen Drohnenanwender. Will man europaweit einsatzfähig sein und nicht nur in Deutschland, muss die gesamte Betriebsgenehmigung auf englisch verfasst werden.

Die Genehmigung umfasst:

  • Betriebshandbuch (ConOps/OM): Ein Dokument, das alle Betriebsprozesse und -verfahren beschreibt.

  • Betriebsrisikoanalyse (SORA oder PDRA): Eine detaillierte Analyse der Risiken und der erforderlichen Minderungsmaßnahmen.

  • Antragstellung: Ein formaler Antrag beim zuständigen Luftfahrt-Bundesamt (LBA) oder beim Landesluftamt des jeweiligen Bundeslandes, soweit diese es selber machen, was immer weniger tuen.

    ConOps = Concept of Operations = Einsatzkonzepte; OM= Operational Manual = Betriebshandbuch
    SORA= specific operations risk assessment; PDRA = predefined risk assessment

SORA SAIL I

SAIL I ist vernachlässigbar, die meisten Drohnen-Einsatz-Szenarien müssen neben oder über unbeteiligten Personen und in dichter besiedelten Regionen durchgeführt werden. Da landet man sofort in SAIL II Risikostufen oder höher.
Daher sind auch die STS I-II kaum brauchbar, da auch hier nur über kontrolliertem Gebiet geflogen werden kann: kontrolliertes Gebiet bedeutet Evakuierung und Absperrung auf Baustellen Niveau. Allein der Zeit und Genehmigungsaufwand, macht "kontrollierte Gebiete" in der Regel schon betriebswirtschaftlich unwirtschaftlich.

SORA SAIL II

SAIL II ist derzeit das einzig brauchbare Risikoszenario.

Die spezifische Betriebsrisikobewertung (SORA) ist eine von der EASA entwickelte Methode zur Bewertung der mit dem Drohnenbetrieb verbundenen Risiken und zur Ermittlung geeigneter Abhilfemaßnahmen.
Das SORA-Verfahren umfasst die Bewertung sowohl des Risikos am Boden (Risiko für Menschen, Eigentum und kritische Infrastruktur) als auch des Risikos in der Luft (Kollisionsrisiko mit bemannten Luftfahrzeugen).

Für SAIL II (Specific Assurance Integrity Level II), das ein mittleres Maß an Robustheit darstellt, bezieht sich die M2-Minderung auf Mittel zur Minderung der Robustheit . Diese Maßnahmen sollen das Risiko auf ein akzeptables Niveau reduzieren und die Sicherheit des Betriebs gewährleisten. Um die nötige M2 Stufe zu erreichen, werden in der Regel mindestens PRS-Systeme benötigt.

PRS = Parachute Recovery System

SORA SAIL III-IV

Hierfür ist bei den Drohnen eine Design Verification nötig, vergleichbar mit der bemannten Luftfahrt. Diese ist aber nur für Drohnen zu bekommen, die in Europa gebaut werden, da nur hier das Qualitätsmanagement des Herstellungsprozesses kontrolliert werden kann. Das bedeutet, dass keine DJI Drohnen in SAIL III Szenarien eine Betriebsgenehmigung erhalten können. Derzeit gibt es in ganz Deutschland nur eine einige Betriebsgenehmigung für SAIL III. Höhere SAIL Klassen Genehmigungen wurden noch gar nicht erteilt. Stand 11.2024.


Wo finden sie die beste Beratungsleistung für SORA?

Profitieren sie von unserer Expertise: vor 30 Jahren im Studium begann unsere Reise in die Luft mit der Entwicklung von ferngesteuerten Kameraaufhängungen für Fesseldrachen und Helium Ballone für Forschungsinstitute, mit den ersten Flugkontrollern wie von der deutschen Firma Mikrokopter die mal Marktführer wurde und wieder verschwunden ist, haben wir die ersten Multirotordrohnen entwickelt. 

Setzen sie auf einen unabhängigen Berater, der ihnen keine Drohnen andreht, um seinen Umsatz sicherzustellen und die meisten großen Händler haben nicht ansatzweise das notwendige Know How und vor allem nicht die Nutzererfahrung. Weder im TV oder Filmgeschäft noch im Inspektions- oder Vermessungsbereich. Bei uns ist dies alles vorhanden. 

Lassen sie uns gemeinsam herausfinden, ob eine Betriebsgenehmigung für Sie überhaupt betriebswirtschaftlich sinnvoll ist, bevor sie viel Geld in passende Drohnen investieren. Ich versichere Ihnen, sie haben noch keine Vorstellung, was da auf sie zukommt. Besonders hier in Bayern, wo unser Landesluftamt keine Betriebsgenehmigungen erteilt, müssen sie diese beim LBA beantragen, diese haben jedoch derzeit (Stand 11.2024) ca. 12 Wochen Wartezeit bis zur Erstsichtung der Anträge. Es dauert bis zu einem Jahr bis man eine Betriebsgenehmigung hat. Aber das bedeutet noch nicht, dass sie sofort losfliegen können wo und wann sie wollen.

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